VON THORSTEN KLINKNER
Die Kombination aus gemeinnütziger und Familienstiftung ist für Unternehmer eine echte Option, wollen sie ihre Ertragsquelle sichern, die Familie fördern, über die Art und Weise ihres Beitrags
für die Gesellschaft eigenverantwortlich entscheiden und gleichzeitig über die eigene Lebenszeit hinaus fortwirken.
Die deutsche Stiftungslandschaft kennt eine Reihe von rechtlichen Möglichkeiten zur strategischen Stiftungsgestaltung für Unternehmer und Unternehmer-Familien: Von der Beteiligungsträgerstiftung über die Stiftung & Co. KG bis hin zur Unternehmensträgerstiftung, bei der die Stiftung vollständige Inhaberin eines Unternehmens ist. Dazu kommt ein Modell, das beide Bereiche des Stiftungswesens einfasst, nämlich den Gedanken der Gemeinnützigkeit und die Privatnützigkeit zur Versorgung der Familie, zum Erhalt des Unternehmens und als Motor zur langfristigen und strategischen Weiterentwicklung des Vermögens.
Die Rede ist von der Doppelstiftung. Diese wird aus einer Familienstiftung und einer gemeinnützigen Stiftung kombiniert. Die Familienstiftung sichert dabei insbesondere die Fortgeltung des Stifterwillens innerhalb des Unternehmens und vertritt die vermögensmäßigen Interessen der Familie; die gemeinnützige Stiftung dient der steuergünstigen Vermögensübertragung in der Generationenfolge, sowie dem sozialen und/oder gesellschaftlichen Engagement der Stifterfamilie.
Interessen der Familie wahren, Steuern sparen
Doch wie funktioniert das genau? Beim Modell der Doppelstiftung wird das Unternehmen teilweise auf eine Familienstiftung und teilweise auf eine gemeinnützige Stiftung übertragen; beide fungieren als Beteiligungsträgerstiftungen. So wahrt der Stifter-Unternehmer auf der einen Seite die Interessen der eigenen Familie und bündelt die unternehmerische Verantwortung und die Aufsichts- und Kontrollrechte bei der Familie. Auf der anderen Seite greifen die Steuervorteile für gemeinnützige Stiftungen: Dadurch werden Erbschaft- und Schenkungsteuer für die Übertragung des Unternehmens reduziert und gleichzeitig die Erbersatzsteuer wesentlich beschränkt.
Die gemeinnützige Stiftung hält in dieser Konstellation den größeren Anteil am Unternehmen, die Familienstiftung kontrolliert nur so viele Anteile, wie unmittelbar benötigt werden, um die satzungsgemäßen Zwecke der Familienstiftung zu erfüllen. Dies wird klassischerweise auf die finanzielle Versorgung der Familie hinauslaufen. Die gemeinnützige Stiftung erhält wesentlich mehr Geld aus dem Unternehmen, das diese dann wiederum für die Erreichung der satzungsgemäßen Ziele verwendet. Diese gemeinnützigen Ziele definiert der Stifter-Unternehmer in der Satzung, er kann sich so gesellschaftlich und sozial betätigen und entscheidet selbst in eigener Verantwortung, auf welche Weise er sein Vermögen sinnvoll einsetzt. National und international. Als finanzieller Förderer und/oder mit eigenen Projekten. Zudem kann er diese Aktivität über seine Lebenszeit hinaus an seinen Namen und den des Unternehmens koppeln. Damit kann ein enormer Imagegewinn einhergehen.
Gleichzeitig können die Stimmanteile an dem Unternehmen „disquotal“ aufgeteilt werden, also abweichend von der Beteiligungsquote, sodass die Stimmrechte zum größtmöglichen Teil bei der Familienstiftung liegen. Das hat langfristige Vorteile für den Stifter-Unternehmer und dessen Familie sowie für das Unternehmen:
Bei einer gemeinnützigen Stiftung werden Führung und Ausschüttungsverhalten mittelbar durch das Gemeinnützigkeitsrecht bestimmt. Die Gewinne müssen zeitnah für die gemeinnützigen Zwecke verwendet werden. Durch die Stimmhoheit bei der Familienstiftung kann die Stifter-Familie die Ausschüttungspolitik gestalten. Sie kann insbesondere auf eine verstärkte Thesaurierung von Gewinnen im Unternehmen hinwirken und damit mehr Geld im Unternehmen belassen, das nicht an die gemeinnützige Stiftung ausgeschüttet wird. Die Eigenkapitalbasis des Unternehmens wird auf diese Weise Schritt für Schritt langfristig gestärkt. Damit verbunden steigen die Bonität und der langfristige Wert des Unternehmens und damit mittelbar auch die langfristige Ertragskraft der Stiftung.
Starke Kapitalbasis erhalten
Ein weiterer Grund für eine Doppelstiftung liegt in den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten in der Generationsfolge. Die gemeinnützige Stiftung ist steuerlich begünstigt, und zwar derart, dass beim Vermögensübergang keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer fällig wird und auch laufende Erträge in der Vermögensverwaltung der Stiftung nicht besteuert werden. Der Anteil, der auf die Familienstiftung entfällt, zieht erbschaft- beziehungsweise schenkungsteuerliche (in Form der Erbersatzsteuer, die alle 30 Jahre für zwei fiktive Abkömmlinge gezahlt werden muss) und ertragsteuerliche Konsequenzen nach sich. Dies ist aber durch die ungleiche Aufteilung der Anteile nur der wesentlich kleinere Teil.
Das heißt, konkret für Stifter-Unternehmer: Mit der Doppelstiftung kombinieren sie die steuerlichen Vorteile der gemeinnützigen Stiftung mit den familien- und unternehmensstrategischen Vorteilen der unternehmensverbundenen Familienstiftung. Die Vermögens- und Unternehmensnachfolge wird abgesichert, es bleibt umfassende Kontrolle bestehen, und die über die Stiftungsausschüttungen versorgten Familienmitglieder können keine Disposition über Unternehmensanteile treffen, da die Stiftungen eigentümerlos sind. Gleichzeitig wird das Vermögen der Familie durch den mehrheitlichen Übergang auf die gemeinnützige Stiftung steuerlich stark geschont und erhält so eine starke Kapitalbasis.