Kann man die Stiftungssatzung noch ändern?

Antwort:

Der Stifter bestimmt die Möglichkeiten der Änderung der Stiftungssatzung in der ersten Satzung. Die erste Satzung enthält die Spielregeln für die Zukunft.

 


Stiftungsrechtlich sind „bloße“ Änderungen zur Verbesserung der Stiftungstätigkeit von „wesentlichen“ Änderungen zu unterscheiden, die insbesondere den Stiftungszweck betreffen. In der Stiftungssatzung sind hierzu abgestufte Regelungen sinnvoll.

 

Steuerlich müssen die Konsequenzen einer Satzungsänderung sorgfältig im Vorfeld geprüft werden. Insbesondere die Änderung der Begünstigten.