Was ist eine Vermögensumschichtung?

Antwort:

Als eine Umschichtung des Vermögens bezeichnet man Veränderungen in der Zusammensetzung des Grundstocks. Letztlich ist eine Umschichtung folglich eine Änderung der Anlageform. Derartige Änderungen können erforderlich sein, um vereinzelte Vermögensanlagen, die im Lauf der Zeit ertragsschwach geworden sind, gegen ertragreiche Vermögensanlagen „einzutauschen“. Ein weiteres Motiv für eine solche Vermögensumschichtung kann eine Verminderung des Anlagerisikos sein, wenn beispielsweise die Familienstiftung ein Aktiendepot veräußert, um eine Immobilie zu erwerben und zu vermieten.    


Der praktische Ablauf einer Vermögensumschichtung gestaltet sich so, dass eine Ertragsquelle aus dem Grundstockvermögen einer Familienstiftung verkauft wird. Mit dem daraus resultierenden Veräußerungserlös muss die Stiftung, vertreten durch ihren Stiftungsvorstand, eine neue Ertragsquelle erwerben, damit die Stiftung ihre Zwecke weiterhin erfüllen kann. Unstreitig muss zumindest der Veräußerungserlös in der Höhe desjenigen Werts in neue Ertragsquellen investiert werden, den die veräußerte Ertragsquelle beim Erwerb durch die Stiftung hatte.

Sofern durch die Veräußerung einer Ertragsquelle aufgrund einer Wertsteigerung in der Zeit, der diese dem Grundstockvermögen angehörte, einen Veräußerungsgewinn erwirtschaftet, kann der Veräußerungsgewinn – sofern die Satzung und das jeweilige Bundesland, in dem die Stiftung ihren Sitz hat, dies zulassen – optional auch für die Zweckverwirklichung der Stiftung genutzt werden.