Antwort:
Nach der Übertragung von ertragreichen Vermögenswerten an die Stiftung gibt es für den Stifter verschiedene Möglichkeiten, seine eigene Altersvorsorge sicherzustellen.
Zum einen besteht die naheliegende Möglichkeit, den privaten Finanzbedarf durch die Auszahlung von Zuwendungen der Stiftung an den Stifter zu decken. Diese unterliegen höchstens dem fixen Steuersatz für Kapitalerträge von 25%. Ebenfalls möglich ist der Vorbehalt eines Nießbrauchs an dem übertragenen Vermögen. Dabei wird die Stiftung zur neuen Eigentümerin des Vermögens, während die Erträge entweder in voller Höhe oder in Höhe einer bestimmten Quote weiterhin dem Stifter zufließen. Weiterhin bietet sich bei bestimmten Vermögensformen ein einkommensteuerfreier Verkauf durch den Stifter an die Stiftung an, wie etwa bei Grundstücken oder Kunstgegenständen. Die Kaufpreisraten können dann durch den Stifter steuerfrei vereinnahmt werden und stehen zur Finanzierung eines sorgenfreien Ruhestands zur Verfügung, während das Vermögen selbst in der Stiftungsstruktur geschützt ist.