Vermögensschutz für die Familie

Das Thema „Stiftung“ begegnet den meisten Menschen zuerst in der (wirtschaftsorientierten) Presse. Die Lektüre solcher Artikel mag Interesse wecken, bringt jedoch häufig nur wenig Klarheit. Vielmehr ist der überwiegende Teil dieser Veröffentlichungen durchsetzt mit Ungenauigkeiten – so werden etwa gemeinnützige Stiftung und Familienstiftung in „einen Topf geworfen“. Das Resultat daraus sind Vorurteile und negative Vorbehalte gegen „die Stiftung“. Hauptsächlich begegnen uns in der Beraterpraxis die Meinungen, dass eine Familienstiftung ein „Steuersparmodell“ sei und durch die Übertragung des Vermögens auf die Familienstiftung lediglich die Enterbung der eigenen Familie erreicht werden solle.


Diese in der öffentlichen Wahrnehmung häufig dargestellte scheinbare Motivation der Enterbung „missratener Familienmitglieder“ geht an der tatsächlichen Motivation der Stifter sehr weit vorbei. Von ca. 700 in Deutschland überhaupt anerkannten Familienstiftungen haben wir bisher 60 Familienstiftungen (Stand: Mai 2017) selbst zur Anerkennung gebracht. Unser Fazit: Wer sich aufgrund – oder vielmehr trotz – des irreführenden Meinungsbildes mit dem Thema Familienstiftung auseinandersetzt, tut dies in sämtlichen von uns bisher beratenen Fällen keineswegs, um die Familie zu enterben.

 

Im Gegenteil. Vielmehr erwägen Stifter vielfach die Errichtung einer Familienstiftung, weil sie Vermögenswerte bisher im Privatvermögen halten, die aus ihrer Sicht langfristig für die Familie schützenswert sind.

Der Vermögensschutz erfolgt dadurch, dass die Vermögenswerte aus dem Privatvermögen in das Vermögen der Stiftung übertragen werden. In letzter Konsequenz geht damit selbstverständlich einher, dass um diese Vermögenswerte das Privatvermögen geschmälert ist und daher rechtlich auch dem Erbgang entzogen sind. Einzig dies als Motivation zur Stiftungserrichtung darzustellen, geht nach unserer Erfahrung völlig fehl.

 

Vielmehr dient die Familienstiftung in sämtlichen uns bisher bekannten Fällen dazu, Vermögenswerte für die Familie zu erhalten.

 

Die Vermögenswerte bleiben in der Familienstiftung geschützt vor persönlichen Schicksalen. Stirbt der Stifter, bleibt der Vermögenswert in der Stiftung erhalten und wird gerade nicht Gegenstand einer – oft streitigen – Erbauseinandersetzung.

 

Den Stiftern liegt daher neben dem bloßen Vermögensschutz und der Versorgung der Familie insbesondere die Sicherung des Familienfriedens am Herzen, denn er schließt Erbstreitigkeiten aktiv aus. Er ersetzt das Erbe von Eigentum durch die Nutzung der Erträge dieses Vermögens, denn die Familienmitglieder erhalten Zuwendungen aus der Familienstiftung, die diese mit den übertragenen Vermögenswerten generiert.

Gleichermaßen verhält es sich mit dem Vorurteil, die Familienstiftung sei ein Steuersparmodell. Eine Familienstiftung ist – im Gegensatz zu einer gemeinnützigen Stiftung – steuerpflichtig (15 % Körperschaftsteuer). Auf dieser Basis lässt sich die Familienstiftung sehr positiv als Baustein und Vertragspartner in die individuelle Struktur einpassen, sodass durchaus steuerliche Vorteile erzielt werden können.

 

Alle 30 Jahre wird aufgrund einer gesetzlichen Fiktion „so getan“, als würde das Stiftungsvermögen auf zwei Kinder vererbt mit den entsprechenden Freibeträgen. Anderenfalls wäre das Vermögen einer Familienstiftung, obwohl die Erträge ausschließlich den Familienmitgliedern zugutekommt (und gerade keinerlei gemeinnützige Zwecke verfolgt), auf ewig der Erbschaftsteuer entzogen. Diese sogenannte Erbersatzsteuer wird in der Presse vielfach als gewichtiges Kontra gegen die Familienstiftung angeführt. Die Erbersatzsteuer bietet jedoch den entscheidenden Vorteil, dass sie planbar ist, denn der Stichtag, wann ein Bescheid über Erbschaft- und Schenkungsteuer im Briefkasten liegt, steht fest. Dass dies bei der klassischen Vererbung durch einen Todesfall anders ist, bedarf keiner weiteren Erläuterung.

Die gute Nachricht: Die Vorurteile können ausgeräumt werden, indem ein offenes Gespräch stattfindet und Für und Wider der Familienstiftung erörtert werden. Vorbehalte und Bedürfnisse müssen offen angesprochen und diskutiert werden. Wir empfehlen, dass neben dem potenziellen Stifter auch die gesamte Familie zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit in die Gespräche einbezogen wird. Denn nicht nur der Stifter mag Vorbehalte und eine vorgefasste Meinung zur (Familien)Stiftung in sich tragen, sondern auch jedes einzelne Familienmitglied für sich selbst. Wenn alle Beteiligten rechtzeitig eingebunden werden, sind die Voraussetzungen ideal, um für die gesamte Familie eine langfristig gute Lösung zu entwickeln, sodass sämtliche Bedürfnisse abgedeckt werden: Vermögensschutz ohne Zersplitterung in der Erbfolge und Familienfrieden.