Antwort:
Ist eine Familienstiftung zu mindestens 10% unmittelbar an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, werden die Beteiligungserträge nur zu 5% in das zu versteuernde Einkommen der Familienstiftung einbezogen.
Hiervon können dann noch der Sparer-Pauschbetrag (EUR 801) und ein Freibetrag von EUR 5.000 abgezogen werden. Betragen die Beteiligungserträge einer Familienstiftung also maximal EUR 116.020, ergibt sich eine Steuerbelastung von EUR 0:
(EUR 116.020 × 5%) - EUR 5.000 - EUR 801 = EUR 0. Lässt sich die Steuer nicht auf EUR 0 reduzieren, beträgt die effektive Belastung lediglich 5% × 15% = 0,75%.
Übersteigen die tatsächlichen Werbungskosten der Stiftung im Zusammenhang mit der Beteiligung die Einnahmen eines Jahres, empfiehlt sich ein Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens. In diesem Fall können von 60% der Einnahmen 60% der tatsächlichen Werbungskosten abgezogen werden.