Antwort:
Ist eine Familienstiftung Mitunternehmerin einer gewerblichen Personengesellschaft, unterliegt sie mit ihrem Gewinnanteil der Körperschaftsteuer. Der Steuersatz beträgt 15% zuzüglich Solidaritätszuschlag.
Außerdem fällt auf Ebene der Personengesellschaft Gewerbesteuer an. Aus dem Gewerbeertrag der Familienstiftung wird der Gewinnanteil gekürzt, um eine doppelte Belastung mit der Gewebesteuer zu vermeiden. Je nach Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde beläuft sich die steuerliche Gesamtbelastung auf ca. 30%.