Wie werden die Zuwendungen einer Familienstiftung an die Begünstigten besteuert?

Antwort:

Die Besteuerung der Zuwendungen einer Familienstiftung an ihre Begünstigten ist weitgehend vergleichbar mit der Besteuerung von Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter.


Im ersten Schritt ist die Familienstiftung dazu verpflichtet, 25% Kapitalertragsteuer auf den zugewendeten Betrag abzuführen. Damit ist auch der Besteuerungsanspruch abgegolten (daher der Begriff „Abgeltungssteuer“).

Für jeden Begünstigten empfiehlt es sich jedoch, den zugewendeten Betrag in seiner Einkommensteuererklärung zu deklarieren und eine Günstigerprüfung zu beantragen. Die Finanzverwaltung führt dann eine Vergleichsrechnung durch zwischen der Belastung mit dem pauschalen Steuersatz von 25% und dem individuellen Steuersatz. Erweist sich der individuelle Steuersatz als niedriger, bekommt der Begünstigte die „zu hoch“ einbehaltene Steuer von der Finanzverwaltung erstattet. Auf diese Weise können zum Beispiel Studenten bei der Finanzierung eines Studiums einkommensteuerfrei unterstützt werden, indem ihnen Zuwendungen in Höhe des Grundfreibetrags ausgezahlt werden (im Jahr 2017 in Höhe von EUR 8.652).