Antwort:
Ja, Stiftungen können Kredite aufnehmen und vergeben. Eine Kreditaufnahme kann beispielsweise erforderlich sein, um einen Immobilienerwerb mit der Stiftung zu finanzieren.
Für Banken sind Stiftungen grundsätzlich als Darlehensnehmer attraktiver als natürliche Personen. Der Grund dafür liegt im Kern der Stiftung: Eine Stiftung ist eine verselbständigte Vermögensmasse und vom Schicksal einzelner Personen unabhängig. Die Bank hat folglich einen beständigen Geschäftspartner, der nicht verstirbt, sich scheiden lässt oder seine Anteile an eine dritte Person überträgt.
Sofern die Stiftung über entsprechendes Barvermögen verfügt, kann sie Darlehen vergeben. Gegen einen entsprechenden Zins und die Bestellung von Sicherheiten kann dies als Teil der Vermögensverwaltung eine Ertragsquelle für die Stiftung darstellen. Sofern hingegen Darlehen zu vergünstigten – folglich gerade nicht fremdüblichen – Konditionen beispielsweise an Begünstigte einer Familienstiftung vergeben werden, ist zu beachten, dass der Bundesfinanzhof und die Finanzverwaltung in der verbilligten Kapitalüberlassung einen schenkungsteuerpflichtigen Vorgang sehen.