Antwort:
Folgende Sphären einer gemeinnützigen Stiftung sind voneinander abzugrenzen:
- Der steuerfreie ideelle Bereich beinhaltet alle Tätigkeiten zur unmittelbaren und ausschließlichen Verwirklichung des Satzungszwecks. Hierunter fallen beispielsweise Spendeneinnahmen oder staatliche Zuschüsse.
- Erzielt die Stiftung mit ihrem Vermögen Einnahmen, wie zum Beispiel durch die Vermietung von Immobilien, fallen diese regelmäßig in den ebenfalls steuerfreien Bereich der Vermögensverwaltung.
- Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb wird weiter in einen steuerfreien Zweckbetrieb und einen steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb unterteilt. Beispielsweise kann es sich bei einem Museum um einen steuerfreien Zweckbetrieb handeln, während die Einnahmen aus dem Verkauf von Speisen und Getränken in diesem Museum als steuerpflichtiger Geschäftsbetrieb der Regelbesteuerung unterliegen.