Antwort:
Operative Unternehmen sollten nicht in der Rechtsform einer Stiftung geführt werden. Andernfalls wird das gesamte Stiftungsvermögen den operativen Risiken des Unternehmens ausgesetzt.
Auch bietet eine Stiftung nahezu keine Möglichkeit einer Rechtsformänderung im Sinne des Umwandlungsgesetzes. Es ist daher anzuraten, sämtliche operative Tätigkeiten auf Ebene stiftungsverbundener Unternehmen in Rechtsformen wie der GmbH oder GmbH & Co. KG zu betreiben. Auf diese Weise bleibt die Rechtsstruktur „unterhalb“ der als Holding dienenden Stiftung flexibel für Umwandlungen, während auf Ebene der Stiftung durch die Auslagerung operativer Risiken für ein hohes Maß an Kontinuität und Sicherheit gesorgt ist.