Was ist ein „Trust“?

Antwort:

Sogenannte Trusts findet man vorwiegend im angelsächsischen Raum. Das deutsche Recht enthält keine Regelungen zur Rechtsform des Trusts.  Anders als deutsche rechtsfähige Stiftungen sind Trusts keine juristischen Personen.  


Sie entsprechen eher einer unselbstständigen Treuhandstiftung. Dabei wird das Vermögen an einen Treuhänder (trustee) übertragen, der als neuer Eigentümer für die Verwaltung des Vermögens und die Zuwendungen an die Begünstigten (beneficiaries) verantwortlich ist. Wie Stiftungen können auch Trusts bereits zu Lebzeiten errichtet werden (intervivos-trusts) oder durch eine letztwillige Verfügung (testamentary-trusts) angeordnet werden.