Kann eine Stiftung erben?

Antwort:

Auch Stiftungen können als Erben eingesetzt werden. Wird hierbei Vermögen an eine neu zu errichtende Stiftung übertragen, handelt es sich um ein sogenanntes Stiftungsgeschäft von Todes wegen.    


Formal kann das Stiftungsgeschäft von Todes wegen innerhalb des Testaments geregelt werden. Alternativ kann ein separater Erbvertrag verfasst werden. Soll keine neue Stiftung errichtet werden, kann das Vermögen an eine bereits bestehende Stiftung vererbt werden. Alternativ zur Errichtung einer selbstständigen Stiftung kann das Vermögen an einen Treuhänder übertragen werden, der erbrechtlich durch eine im Testament geregelte Auflage oder einen separaten Treuhandvertrag dazu verpflichtet wird, das zugewendete Vermögen für eine nicht selbstständige Stiftung zu verwalten und mit den Erträgen deren Stiftungszweck zu verwirklichen.