Antwort:
Die potentiellen Haftungsrisiken entsprechen dem allgemeinen Lebensrisiko und sind breit gefächert. Insbesondere sind Entscheidungen im Zusammenhang mit der satzungswidrigen Verwendung von Stiftungserträgen, der (ggf. satzungswidrigen) Vermögensverwaltung sowie der Vernachlässigung von steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen zu nennen.