Antwort:
Verträge zwischen der Stiftung, dem Stifter, Angehörigen der Stifterfamilie oder stiftungsverbundenen Unternehmen sind ein übliches Mittel, wenn zum Beispiel der Stifter der Stiftung finanzielle Mittel in Form eines Darlehens zur Verfügung stellen möchte.
Um ungewollten steuerlichen Konsequenzen vorzubeugen, sollten bei der Gestaltung von Verträgen vier Eckpfeiler beachtet werden:
- Im Vorfeld ist
- ein schriftlicher Vertrag
- zu fremdüblichen Konditionen abzuschließen,
- der auch in der vereinbarten Form umgesetzt wird.