Antwort:
Hier ist zunächst zu klären, ob die Stiftung eine Unternehmerin im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ist.
Hierfür muss die Stiftung am Markt Produkte oder Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten. Dies ist bei unternehmensverbundenen Stiftungen, die ausschließlich Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften halten, typischerweise nicht der Fall. Vermietet die Stiftung zum Beispiel Immobilien an Dritte gegen Entgelt, ist sie Unternehmerin und muss eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.