Können Stiftungen die Gewerbesteuer auf ihre Körperschaftsteuer anrechnen lassen?

Antwort:

Das Einkommensteuergesetz gewährt Gewerbetreibenden eine tarifliche Steuerermäßigung, indem es unter bestimmten Voraussetzungen eine Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer ermöglicht. 


Auf diese Weise soll im Wesentlichen verhindert werden, dass Gewerbetreibende gegenüber Freiberuflern (zum Beispiel selbstständige Rechtanwälte, Steuerberater oder Ärzte) benachteiligt werden. Freiberufler unterliegen unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte nicht der Gewerbesteuer.

Stiftungen und andere juristische Personen haben nicht die Möglichkeit, eine etwaige Gewerbesteuer auf ihre Körperschaftsteuer anzurechnen. Es handelt sich um eine rein einkommensteuerrechtliche Tarifschrift, die nur natürlichen Personen vorbehalten ist.