Kann eine Stiftung des bürgerlichen Rechts in eine öffentlich-rechtliche Stiftung umgewandelt werden?

Antwort:

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Stiftung des bürgerlichen Rechts in eine öffentlich-rechtliche Stiftung umzuwandeln.    

Eine derartige Umwandlung einer privatrechtlichen in eine öffentlich-rechtliche Stiftung setzt voraus, dass die im Ausgangspunkt privatrechtliche Stiftung eine ausreichend hohe Bedeutung für die Öffentlichkeit erlangt hat.

Von dieser Möglichkeit sollte jedoch nur bei besonders vermögenden und ertragreichen Stiftungen Gebrauch gemacht werden, bei denen es aufgrund des Umfangs der Verwaltungstätigkeit angemessen erscheint, dass die Aufgaben künftig durch die öffentliche Verwaltung wahrgenommen werden.