Antwort:
Steuerlich gesehen sprechen folgende Argumente für eine Familienstiftung als „Vermieterin“: Ihr Steuersatz beträgt fixe 15% (anstelle von bis zu 45% bei Privatpersonen oder ca. 30% bei Kapitalgesellschaften). Sie unterliegt nicht der Gewerbesteuer. Nach Einhalten einer Spekulationsfrist von zehn Jahren ist der Grundstücksverkauf steuerfrei möglich. Anders als bei natürlichen Personen ist der Zeitpunkt der Erbersatzsteuer (alle 30 Jahre) fix, was die Steuer planbar und betriebswirtschaftlich kalkulierbar macht.