Antwort:
Von einem Share Deal spricht man, wenn Vermögensgegenstände nicht unmittelbar erworben werden, sondern mittelbar durch den Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft, die ihrerseits Eigentümerin dieser Vermögenswerte ist.
Bei einem Asset Deal werden Vermögenswerte unmittelbar erworben. Steuerlich stellt sich die Frage „Asset oder Share Deal?“ regelmäßig im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer.
Hier ist regelmäßig abzuwägen: Der Share Deal kann zu positiven steuerlichen Effekten führen, verursacht jedoch regelmäßig Zusatzkosten durch die neuen Gesellschaften (z. B. Notargebühren, Grundbucheintragung, Buchführung, Jahresabschluss).