Wie stehen die Chancen, dass Banken eine Stiftung als Darlehensnehmerin akzeptieren?

Antwort:

Grundsätzlich stehen Banken einer Stiftung als Darlehensnehmerin positiv gegenüber. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass eine Stiftung über einen unbegrenzten Zeitraum bestehen und deshalb „nicht sterben kann“.    


Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der Stiftung als „ewiger Darlehensnehmerin“. Anders als bei natürlichen Personen besteht aus Sicht der Bank also kein Risiko, dass der Darlehensnehmer stirbt und die Erben ihr Erbe ausschlagen. Die Ausschlagung des Erbes führt für Banken regelmäßig zu einem Kreditausfallrisiko. Im Einzelfall ist sicherzustellen, dass die Stiftung zur Zahlung der laufenden Zins- und Tilgungsleistungen über ausreichend sichere und hohe laufende Nettoerträge verfügt und nach Möglichkeit über Sicherheiten verfügt.