Was ist mit der "Trennung von Eigentum und Kontrolle" durch eine Stiftung gemeint?

Antwort:

Sollen im Hinblick auf die Gefahr eines plötzlichen und unvorhersehbaren Todesfalls etwaige Erbstreitigkeiten, erbschaftsteuerbedingte Notverkäufe und eine Zersplitterung des Familienvermögens vermieden werden, bietet sich die Trennung des Eigentums von der Kontrolle über das Vermögen an.    


Hiermit ist Folgendes gemeint: Hält eine natürliche Person Vermögenswerte in ihrem Privatvermögen, können diese durch einen Erbfall schnell zum Gegenstand von Erbstreitigkeiten werden.

Wird das Vermögen nicht im Privatvermögen, sondern durch eine Gesellschaft gehalten, wird die Problematik nicht gelöst, weil nun die Anteile an der Gesellschaft unmittelbar und damit auch mittelbar das Gesellschaftsvermögen zum Auslöser von Erbstreitigkeiten werden können.

Eine Stiftung löst diese Problemstellung, indem der Stifter sein Vermögen an die Stiftung überträgt und es damit seinem Privatvermögen entzieht. Er ist nicht mehr Eigentümer des Vermögens, behält als Stiftungsvorstand jedoch weiterhin die Kontrolle über das Stiftungsvermögen und die Verwendung der Erträge.

Da Stiftungen als verselbstständigte Vermögensmassen keine Anteilseigner oder Gesellschafter haben können, werden auch keine Anteile an der Stiftung oder Teile des Stiftungsvermögens vererbt.