Antwort:
Auch für Bauunternehmer kann sich eine Stiftung hervorragend zur Sicherung ihrer Unternehmen eignen.
Dabei wird das operative Geschäft unverändert auf Ebene einer Personen- oder Kapitalgesellschaft betrieben, während die Stiftung als Holding fungiert. Zum einen besteht steuerlich die Chance, die Anteile einer Bauträger-Gesellschaft begünstigt an die Stiftung zu übertragen, da es sich bei den Immobilien im Umlaufvermögen um produktives Betriebsvermögen handelt. Auch bei der Berechnung der Erbersatzsteuer der Stiftung ist eine Freistellung des Werts der Bauträger-Gesellschaften möglich.