Können Gesellschaftsanteile nach einem Formwechsel unentgeltlich an eine Stiftung übertragen werden?

Antwort:

Wird eine Personengesellschaft im Zuge eines Formwechsels in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt (oder umgekehrt), sieht das Umwandlungssteuergesetz eine sieben Jahre lange Sperrfrist vor.    


Während dieser Sperrfrist führt zum Beispiel die unentgeltliche Übertragung von Anteilen der „neuen“ Gesellschaft an eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft zu einer Nachversteuerung der stillen Reserven im Betriebsvermögen. Allerdings wird durch eine unentgeltliche Übertragung der Anteile an eine Stiftung nicht gegen diese Sperrfrist verstoßen, sodass im Anschluss an einen Formwechsel eine sofortige unentgeltliche Weiterübertragung an die Stiftung möglich ist. Die Stiftung muss nun ihrerseits als Rechtsnachfolgerin die Sperrfrist von sieben Jahren einhalten.