Antwort:
Betriebsausgaben einer Stiftung sind die laufenden Kosten einer Stiftung, die im Zusammenhang mit Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit anfallen.
Sie können von den steuerpflichtigen Betriebseinnahmen abgezogen werden, sodass die Stiftung nur den Saldo (Einkünfte) versteuern muss.