Was ist beim Kauf von Immobilien im Hinblick auf die Umsatzsteuer zu beachten?

Antwort:

Die Vermietung von Immobilien ist nach dem Umsatzsteuergesetz grundsätzlich steuerfrei, was jedoch zur Folge hat, dass der Vermieter seinerseits nicht zum Abzug der Vorsteuer auf seinen eigenen Leistungsbezug berechtigt ist.    


Erfolgt die Vermietung jedoch an andere Unternehmer für deren Unternehmen, besteht die Möglichkeit zur Regelbesteuerung zu optieren und die Vorsteuer zum Beispiel auf Erhaltungsaufwendungen des Gebäudes abzuziehen. Vor diesem Hintergrund sollte beim Kauf einer Immobilie genau geprüft werden, ob eine sogenannte Geschäftsveräußerung im Ganzen oder eine steuerbare Lieferung eines Grundstücks vorliegt. Bei der Geschäftsveräußerung im Ganzen tritt die Stiftung als Käuferin automatisch in die Fußstapfen des Veräußerers. Liegt allerdings eine steuerbare und steuerfreie Grundstückslieferung vor, muss der Verzicht auf die Steuerfreiheit in dem Notarvertrag erklärt werden. Nur in diesem Fall kann die Stiftung zur Regelbesteuerung optieren und die Vorsteuer abziehen. Die Erklärung der Option kann nicht an späterer Stelle, wie zum Beispiel der Umsatzsteuer-Jahreserklärung, nachgeholt werden und stellt daher für Stifter und Berater einen dringend zu beachtenden Aspekt beim Immobilienkauf dar.