Welche Regelungen aus dem Einkommensteuergesetz (EStG) gelten für Stiftungen?

Antwort:

Die Finanzverwaltung hat in den Körperschaftsteuerrichtlinien in R 8.1 (1) eine Liste mit allen Regelungen des Einkommensteuergesetzes eingefügt, die bei der Besteuerung von Stiftungen nach dem Körperschaftsteuergesetz anzuwenden sind.    


Von Bedeutung ist zum Beispiel die Möglichkeit zur steuerfreien Veräußerung von Grundstücken oder die Anwendbarkeit aller Regelungen zu Gebäudeabschreibungen. Bestimmte andere Regelungen, wie der Abzug von Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen, sind für Stiftungen nicht anwendbar.