Antwort:
Ja, der Stifter hat die Möglichkeit, in dem Stiftungsgeschäft abstrakt den Ehegatten und sämtliche Abkömmlinge in gerader Linie als Begünstigte der Familienstiftung festzulegen.
Folgen die Heirat und die Geburt von Kindern und Enkelkindern dann Jahre bzw. Jahrzehnte später, werden die ursprünglich nur abstrakt Begünstigten automatisch zu Begünstigten der Familienstiftung, ohne dass eine Änderung des Stiftungsgeschäfts erforderlich wäre.