Antwort:
Eine Zustimmung des Gläubigers vorausgesetzt kann eine Stiftung eine Darlehensverbindlichkeit des Stifters übernehmen. Gerade aus Sicht von Banken ist eine Darlehensübernahme durch eine Stiftung regelmäßig wünschenswert, weil die Stiftung als Darlehensnehmerin nicht sterben kann.
Es besteht also nicht mehr das Risiko, dass der Darlehensnehmer stirbt und dessen Erben die Erbschaft ausschlagen. In diesem Fall würde die Darlehensforderung der Bank ausfallen. Bei der Übernahme von Darlehen anlässlich der Übertragung von Vermögen an die Stiftung ist aus steuerlicher Sicht zu beachten, dass die Darlehensübernahme wie die Zahlung eines Kaufpreises zu behandeln ist. Je nach Vermögensart ist sicherzustellen, dass keine ungewollten einkommensteuer-, gewerbesteuer- oder grunderwerbsteuerlichen Rechtsfolgen ausgelöst werden.