Muss die Stiftung für das an sie übertragene Vermögen eine Steuererklärung abgeben?

Antwort:

Nachdem der Stiftungsvorstand den Vermögenserwerb gegenüber dem zuständigen Finanzamt angezeigt oder zum Beispiel ein Notar die Schenkung von GmbH-Anteilen an die Stiftung beurkundet hat, wird die Stiftung von der Finanzverwaltung zur Abgabe einer Erbschaft- bzw. Schenkungsteuererklärung aufgefordert.