Antwort:
Nachdem der Stiftungsvorstand den Vermögenserwerb gegenüber dem zuständigen Finanzamt angezeigt oder zum Beispiel ein Notar die Schenkung von GmbH-Anteilen an die Stiftung beurkundet hat, wird die Stiftung von der Finanzverwaltung zur Abgabe einer Erbschaft- bzw. Schenkungsteuererklärung aufgefordert.