Kann eine Stiftung Arbeitgeberin sein?

Antwort:

Ja, als Arbeitgeber kommen arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlich grundsätzlich alle juristischen Personen (zu denen auch die Stiftung gehört), Personengesellschaften oder voll geschäftsfähige natürliche Personen in Frage.