Antwort:
Grundsätzlich müssen Gesellschaften, die schenkungsteuerfrei an eine Stiftung übertragen worden sind, ihre sog. Ausgangslohnsumme innerhalb der nächsten sieben Jahre um 700% steigern, damit es nicht zur (prozentualen) Nachversteuerung kommt. Die Ausgangslohnsumme ist der Mittelwert der Lohnsummen aus den letzten fünf Jahren vor dem Übertragungsstichtag. Diese Regelung greift jedoch nur, wenn am Übertragungsstichtag mindestens fünf Arbeitnehmer in der Gesellschaft beschäftigt waren.
Aus diesem Grund ist zum Beispiel eine erst kürzlich gegründete GmbH, die neben dem Gesellschafter-Geschäftsführer über keine Beschäftigten im steuerrechtlichen Sinne verfügt, von der Lohnsummenregelung befreit. Auch aus diesem Grund kann sich die Übertragung von Gesellschaften in einem noch frühen Entwicklungsstadium an eine Stiftung anbieten.