Antwort:
Nein, die Gründungskosten der als Holding vorgesehenen Stiftung stellen steuerlich gesehen keine durch den Betrieb der GmbH veranlassten Aufwendungen dar. Hierfür ist auch die Begründung, dass die Stiftungsstruktur der Absicherung der GmbH dient oder die Stiftung später einmal Dienstleistungen an die GmbH erbringt nicht ausreichend. Die Übernahme der Gründungskosten ist damit eine verdeckte Gewinnausschüttung der GmbH an die Stiftung, die das zu versteuernde Einkommen der GmbH nicht mindert.