Antwort:
Immer häufiger neigen Fremdkapitalgeber (Banken) von aufstrebenden Unternehmen dazu, bei größeren Investitionsdarlehen im Gegenzug am Unternehmen beteiligt zu werden.
Sind bei der Stiftungserrichtung Unternehmensanteile als Betriebsvermögen unter Inanspruchnahme der schenkungsteuerlichen Privilegierung zu 100% steuerfrei übertragen worden (Optionsverschonung), ist auf die siebenjährige Behaltensfrist zu achten. Anteilsveräußerungen innerhalb der nächsten sieben Jahre lösen eine Nachversteuerung aus. Die Nachversteuerung reduziert sich allerdings pro rata (im Jahr 6 nach der Übertragung werden nur noch 2/7 versteuert).