Antwort:
Zentrales Element einer gemeinnützigen Stiftung ist, dass ihr Vermögen der Aufgabe gewidmet wird, dem Gemeinwohl zu dienen. Die einzelnen gemeinwohlfördernden Maßnahmen darf der Stifter durch die Stiftungssatzung selbst festlegen.
Es ist auch ausreichend, wenn er sich durch einen Beispielskatalog mehrere gemeinnützige Handlungsformen offenhält. Maßgeblich ist, dass diese tatsächlich verwirklicht werden. Die Motivation zu Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung sollte daher sinnvoll darin bestehen, sich ein philanthropische Ziel zu setzen, das durch die Finanzierung eines gemeinnützigen Zwecks verwirklicht werden soll.