Antwort:
Die Übertragung des Eigentums an die Familienstiftung erfordert Mut. Der Stifter sollte emotional dazu in der Lage sein, sich von dem Eigentum zu trennen. Rechtliche Eigentümerin wird die Familienstiftung.
Die Vermögenssubstanz kann in der Stiftung weiter wachsen. Die Erträge der Familienstiftung werden an ihn und seine Familie ausgekehrt. Im Ergebnis verbleibt der wirtschaftliche Nutzen bei ihm, die rechtliche Sachherrschaft liegt bei der Familienstiftung. Die Geschicke der Familienstiftung – und damit die Vermögensverwaltung des Eigentums – kann er in der Funktion des Stiftungsvorstands bestimmen und leiten. Da eine Trennung gleichzeitig bedeutet, dass das Vermögen aus seiner privaten Haftung ausgegliedert wird, kann eine Familienstiftung durchaus entlastend wirken.