Antwort
Die Kombination von steuerfreier Übertragbarkeit und nachhaltiger Rendite. Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundvermögen, ist bei richtiger Gestaltung steuerlich neutral an eine Familienstiftung übertragbar, da es zum großen Teil als begünstigtes Vermögen in der Erbschaft- & Schenkungsteuer gilt.
Das gilt bei der richtigen Vertragsgestaltung selbst dann, wenn die Flächen nicht selbst genutzt, sondern verpachtet werden. Werden land- und forstwirtschaftliche Flächen als Betriebsvermögen einer inländischen GmbH übertragen, können darüber hinaus auch Grundflächen steuerfrei übertragen werden, die sich außerhalb der EU/des EWR befinden (Drittstaaten). Durchdachte Investments in land- und forstwirtschaftliches Vermögen sind darüber hinaus in letzter Zeit als renditestark einzustufen (3-4% Rendite möglich). Die steuerfreie Übertragbarkeit vermeidet Transaktionskosten, die Renditestärke
hält die nachhaltige und langfristige Ertragskraft der Familienstiftung für die Stifterfamilie aufrecht.