Antwort
Bei Stiftungserrichtung gilt: Betriebsvermögen kann grundsätzlich durch die Verschonung der Erbschaft- & Schenkungsteuer steuerfrei an die Stiftung übertragen werden. Eine genaue Prüfung, ob eine Vollverschonung möglich ist, muss anhand der aktuellen bilanziellen Werte erfolgen (KEINE Cash GmbH).
Nach Stiftungserrichtung gilt: Das Unternehmen muss sieben Jahre von der Stiftung gehalten werden (oder Reinvestition des Verkaufspreises in neue Anteile). Die Löhne der Beschäftigten müssen in den nächsten sieben Jahren gleichbleiben (in sieben Jahren 700% erreichen). Vorteil für die Unternehmensführung: Stabilität und Aufrechterhaltung der Unternehmensphilosophie durch die Familienstiftung als Anteilseignerin bei gleichzeitiger unternehmerischer Flexibilität auf Ebene der Kapitalgesellschaft.