Antwort
Nach unserer Projekterfahrung sind zwei klare Vorteile zu erkennen: Die Unternehmensphilosophie
kann auch bei Geschäftsführungs- oder gar Gesellschafterwechsel durch die Familienstiftung gesichert werden.
In der Satzung der Familienstiftung können die Grundsätze der Unternehmensführung nachhaltig verbindlich geregelt werden. Durch eine zusätzliche satzungsmäßige Bindung des Unternehmens an die Familienstiftung (grundsätzliche Unveräußerlichkeit der Anteile) kann eine dauerhafte rechtliche Grundlage geschaffen werden. Diese wirkt nach unserer Erfahrung stärker als eine vertragliche Vinkulierungsklausel. Zusätzlich wird das Unternehmen durch die Festlegung einer Mindestkapitalgrenze der Familienstiftung vor feindlichen Übernahmen durch Kapitalerhöhungen geschützt.