Antwort
Das Grundstockvermögen einer Stiftung ist zunächst das Vermögen, das der Stifter im Zeitpunkt der Errichtung einer Stiftung schenkweise auf die Stiftung überträgt.
Steuerlich: Wird es Vermögensstock genannt. Bei gemeinnützigen Stiftung kann bei Zuwendungen in diesen Stock ein erhöhter Spendenabzug geltend gemacht werden (bis zu EUR 1. Mio. bei einem Zeitraum von 10 Jahren). Dies bezieht sich auf die Erstausstattung und spätere Zustiftungen.