Antwort
Es gibt keine gesetzlich vorgesehene Mindestkapitalausstattung bei einer Stiftung. Wie hoch das Grundstockvermögen einer Stiftung mindestens sein muss, beurteilt im sogenannten Vorprüfungsverfahren die jeweils zuständige Stiftungsbehörde.
Bewertungsmaßstab für die Behörde sind die in der Stiftungssatzung formulierten Stiftungszwecke. Die Erträge des Grundstockvermögens müssen prognostisch ausreichen, um die Zweckverwirklichung dauerhaft und nachhaltig sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund ist bei einer Familienstiftung in der
Regel eine deutlich niedrigere Kapitalausstattung erforderlich, als es bei einer gemeinnützigen Stiftung der Fall ist.