Antwort:
Der Unternehmer kann ein Testament errichten, welches bestimmt, wem seine Unternehmensanteile in Zeitpunkt seines Todes zufallen sollen. Der Unternehmer kann alternativ bereits zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge seine Unternehmensanteile sukzessive auf seine Nachfolger übertragen. Eine weitere Option besteht darin im Gesellschaftsvertrag sogenannte Nachfolgeklauseln festzulegen, die bestimmen, wer nach seinem Ableben das Unternehmen unabhängig von der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge weiterführen soll.