Antwort:
Der Unternehmer kann auf diese Weise unternehmerische Verantwortung sukzessive auf
seine Nachfolgegeneration übertragen. Überträgt er sein Unternehmen frühzeitig auf seine Nachfolgegeneration, kann er erbschaftsteuerliche Freibeträge mehrmals nutzen.
Nach einem Ablauf von 10 Jahren seit der Schenkung gibt es keine Abfindungsansprüche. Es kann jeweils im Zeitraum von 10 Jahren ein steuerlicher Freibetrag in Höhe von EUR 400.000 pro Kind in Anspruch genommen werden. Die einkommensteuerliche Progressionsstufe wird verringert (Familiensplitting). Der
Sozialhilfeträgerregress ist nach Ablauf von zehn Jahren ausgeschlossen. Diese Variante kann sinnvoll sein, wenn die Nachfolger bereits unternehmerische Verantwortung in der Gesellschaft übernehmen können und wollen.