Was sind die Folgen einer vorweggenommenen Erbfolge?

Antwort:

Das Eigentum an den Gesellschaftsanteilen geht direkt an die Nachfolger über.

Die vorweggenommene Erbfolge stößt an ihre Grenzen, wenn die potenziellen Nachfolger/Kinder des Unternehmers noch sehr jung sind und keine unternehmerische Verantwortung tragen können/wollen.


In der Folge müssten stimmrechtslose Anteile geschaffen werden. Die Gefahr der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen (Vermögenszersplitterung) muss mit Vinkulierungsklauseln abgesichert werden. Da der Gesellschaftsvertrag änderbar ist, sind diese Klauseln nicht vor einem Führungswechsel gesichert. Gegebenenfalls kann der Unternehmer sich für die Erträge aus den übertragenen Anteilen einen Nießbrauch einräumen.