Antwort:
Nachfolgeklauseln dienen in der Regel dazu, die Unternehmensanteile ungeachtet der gesetzlichen Erbfolge an Personen zu übertragen, die der Unternehmer als unternehmerisch geeignet einstuft, um einen nahtlosen und betriebswirtschaftlich sinnvollen Übergang seines Unternehmens sicherzustellen. Oft wird mit den Nachfolgeklauseln auch der Ausschluss der gesetzlichen Erben in Bezug auf die Gesellschaftsanteile durch ein Testament verbunden, damit diese nicht in die Erbmasse fallen und einer Erbauseinandersetzung ausgesetzt sind (Testamentsvollstreckung).