Antwort:
Die Fortführung des Unternehmens sollte betriebswirtschaftlich gesichert werden. Daher ist ein nahtloser Übergang an einen qualifizierten Nachfolger sinnvoll. Die Erben sollten abgefunden werden. Dazu ist frühzeitig Liquidität erforderlich. Der Ehegatten und die direkte Familie sollten nach dem Tode versorgt werden können. Die Unternehmensfortführung sollte vor feindlichen Übernahmen geschützt werden. Das Testament und gesellschaftsrechtliche Regelungen sollten aufeinander abgestimmt sein.