Kann der Unternehmer die Unternehmensfortführung mit der Versorgung der Familie kombinieren, auch wenn die Erben das Unternehmen nicht fortführen können/wollen?

Antwort:

Die Nachfolgeklauseln sichern das Unternehmen. Abfindungsansprüche sichern die Bedürfnisse der Erben, gefährden jedoch gleichzeitig die Liquidität des Unternehmens.

Die Familienstiftung kann beides verbinden.


Ihre Satzung kann frühzeitig qualifizierte Nachfolger bestimmen. Da es nicht zu einem Erbfall kommt, gibt es keine Abfindungsansprüche. Die Erben können als Begünstigte der Stiftung nachhaltig an den Erträgen der unternehmensverbundenen Stiftung partizipieren. Die Satzung kann sogar vorsehen, dass die Gesellschaftsanteile unveräußerlich sind. Die Satzung wirkt in diesem Fall stärker als gesellschaftsrechtliche Vinkulierungsklauseln.