Können Personen, die im Zeitpunkt der Anerkennung der Familienstiftung noch nicht existieren, von der Familienstiftung Zuwendungen erhalten?

Antwort:

Ja, auch im Zeitpunkt der Anerkennung einer Stiftung noch ungeborene Familienmitglieder können Zuwendungen von einer Familienstiftung erhalten. Sie müssen allerdings unter die nach dem Stiftungszweck begünstigungsfähigen Personen subsumiert werden können.


In einer zukunftsorientierten Stiftungssatzung sollten daher nicht die bereits lebenden Personen namentlich benannt werden. Vielmehr sollte sich bei der Satzungsausarbeitung darum bemüht werden, die Familienmitglieder abstrakt zu erfassen. Einfachstes Beispiel: Sind nach der Satzung alle „Abkömmlinge des Stifters in gerader Linie“ erfasst, erfasst dies sämtliche Kinder, Enkel, Urenkel usw. in der weiteren Generationenfolge.