Wer kann Mitglied im Stiftungsvorstand einer Familienstiftung werden?

Antwort:

Wer unbeschränkt geschäftsfähig ist, kann grundsätzlich Mitglied im Stiftungsvorstand einer Familienstiftung sein. Der Stifter ist bei der Ausarbeitung der ersten Satzung jedoch frei, weitere Voraussetzung an die Übernahme einer Mitgliedschaft im Vorstand zu knüpfen.


Beispielsweise kommen hier das Erreichen eines höheren Alters, ein abgeschlossenes Studium oder Ausbildung und viele weitere Möglichkeiten in Betracht. Der Stifter sollte bei der Ausarbeitung der Satzung jedoch darauf achten, dass er realistische Voraussetzungen schafft, künftig Vorstandsmitglieder zu finden, welche die Voraussetzungen erfüllen und welche die Familienstiftung – sofern es sich um familienfremde Personen handelt – auch „bezahlen“ kann.