Wieso eignen sich Familienstiftungen auch als Gestaltungsinstrument für Immobilienvermögen?

Antwort:

Innerhalb des Stiftungsvermögens sind die Immobilien vor einer möglichen Zersplitterung durch Veräußerungen im Erbfall geschützt, da dieses Vermögen nicht in die Erbmasse fällt. Testamentsvollstreckung und langwierige Erbauseinandersetzungen können vermieden werden.


Darüber hinaus sind die Immobilien dem Privatvermögen entzogen. Ein Stifter, der beispielsweise einem Beruf mit gesteigertem Haftungsrisiko nachgeht (GmbH-Geschäftsführer), kann das Immobilienvermögen daher aus seiner privaten Haftungsmasse auslagern. Eine nicht planbare Erbschaftsteuer kann vermieden werden. Erst in 30 Jahren entsteht eine planbare Erbersatzsteuer, bei der ein zusätzlicher Freibetrag gewährt wird. Die Erträge aus der Vermietung und Verpachtung werden mit fixen 15% Körperschaftsteuer besteuert und das unabhängig davon, ob die Familienstiftung darüber hinaus noch weitere Einkunftsarten erfüllt. Die Familienstiftung ist – anders als eine GmbH – nicht kraft ihrer Rechtsform gewerblich tätig.